E-Voting im Kanton Luzern: Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat und die Post haben das Projekt E-Voting vorerst gestoppt. Im Juni hat zudem der Kanton Genf bekannt gegeben, ab sofort auf den elektronischen Stimmkanal zu verzichten. Aufgrund der Auswirkungen dieses Beschlusses auf den Kanton Luzern richtet FDP-Kantonsrat Ruedi Amrein (Malters) nun eine Anfrage an die Regierung, um das weitere Vorgehen zu klären.

Der Kanton Genf hat entschieden, dass er sein E-Voting-System nicht, wie früher kommuniziert, im Februar 2020, sondern per sofort aufgeben wird und dieses damit auch nicht für die eidgenössischen Wahlen vom Oktober zur Verfügung stehen wird. Da der Kanton Luzern bis anhin das Genfer System genutzt hat, wird dies kantonale Auswirkungen haben: Der Kanton Luzern kann den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ab den Herbstwahlen keine elektronische Stimmabgabe anbieten.

Ebenso hat der Bundesrat bereits kommuniziert, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb (nebst dem Gang zur Urne und dem brieflichen Abstimmen) zu verzichten. In der Vernehmlassung habe sich zwar eine Mehrheit grundsätzlich für E-Voting ausgesprochen, jedoch sei es für E-Voting als ordentlichen Stimmkanal verfrüht. Das E-Voting entspricht zwar einem Bedürfnis, aber für einen ordentlichen Betrieb gibt es derzeit keine Mehrheit. Damit werden die laufenden Versuche in den Kantonen weitergeführt.

Mit seiner Anfrage möchte FDP-Kantonsrat Ruedi Amrein nun von der Regierung wissen, welche Konsequenzen der Kanton Luzern aus dem Rückzug des Kantons Genf zieht und, ob wie in anderen Kantonen Schadensersatzforderungen im Raum stehen. Der Kanton Genf zieht sich zurück, weil die Kantone Bern, Aargau und Luzern nicht weiter investieren wollten und kein weiterer Kanton sich beteiligen wollte. Dabei ist fraglich, warum der Kanton Luzern nicht investieren wollte, weshalb er sich damals für das System des Kantons Genf entschieden hat und warum keine weiteren Kantone für dieses System gewonnen werden konnten. Im Weiteren gilt es für die Regierung zu klären, weshalb das Projekt seit 15 Jahren nicht vorwärts kommt beziehungsweise wo die Probleme in der Entwicklung liegen.

Zudem fordert Ruedi Amrein die Regierung auf, zur weiteren Entwicklung des E-Voting im Kanton und zum neuen Konzept des Bundes Stellung zu beziehen. Schliesslich wird das Abstimmungsverfahren für Stimmberechtigte im Ausland sowie Behinderte ohne E-Voting wieder erschwert. Entsprechend gilt es auch zu klären, ob alternative Erleichterungen als Ersatz möglich sind.