Derzeit dürfen die Gemeinden im Kanton Luzern keine erfolgswirksamen Rückstellungen aus besonders positiveren Jahresabschlüssen bilden. Dies zwingt insbesondere finanziell stärkere Gemeinden dazu, Gewinne auszuweisen, selbst wenn absehbar ist, dass diese Mittel zukünftig für höhere Beiträge in den Finanzausgleich benötigt werden. Diese Vorgabe führt zu erheblichen finanziellen Schwankungen, die die Wirksamkeit und der Sinn der kommunalen Schuldenbremse erheblich beeinträchtigen und die finanzielle Planungssicherheit der Gemeinden untergraben.
"Die Gemeinden brauchen eine verlässliche und transparente Finanzplanung. Unser Vorschlag sorgt dafür, dass sie sich frühzeitig auf künftige Belastungen vorbereiten können", erklärt Beat Tanner. Die FDP fordert deshalb den Regierungsrat auf, eine klare Bestimmung in die Verordnung aufzunehmen, die Rückstellungen für künftige Zahlungen in den Finanzausgleich ermöglicht. Dabei braucht es auch einen nachvollziehbaren Berechnungsprozess, um die Höhe der Rückstellungen festzulegen.
"Diese Anpassung sorgt für mehr Transparenz und verhindert, dass Gemeinden in finanzielle Schieflagen geraten", erklärt Beat Tanner.
Die FDP.Die Liberalen Luzern setzt sich weiterhin für eine faire, gesunde und nachhaltige Finanzpolitik ein, die den Gemeinden Planungssicherheit und Stabilität ermöglicht.