Keine Aufweichung der Schuldenbremse! – FDP Aargau lehnt GAF-Revision in dieser Form ab

Mit einer Revision des Gesetzes über Aufgabenplanung und Finanzen (GAF) will der Regierungsrat die Steuerung der Kantonsfinanzen auf ein neues Fundament stellen. Der Vorschlag enthält durchaus gute Ansätze wie die Massnahme, anstelle der Finanzierungsrechnung neu die Erfolgsrechnung als massgebende finanzpolitische Steuergrösse für die Haushaltsteuerung einzusetzen. Mit der geplanten Aufweichung der Schuldenbremse sowie der Abschaffung des Höherverschuldungsreferendums enthält der Regierungsentwurf jedoch Vorschläge, denen die FDP Aargau unter keinen Umständen zustimmen kann. Eine Revision in der vorliegenden Form lehnt sie deshalb ab.

Einer Optimierung des GAF hinsichtlich zeitgemässen Buchungs- und Budgetierungsprozessen verschliesst sich die FDP nicht. Das Antasten der bewährten Schuldenbremse wie auch des direktdemokratischen Kontrollinstrumentes des Höhenverschuldungsreferendums sind jedoch Killerkritieren, die eine grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Revision verunmöglichen.

Finanzpolitisch solid bleiben dank der Schuldenbremse

Die Schuldenbremse, die auf Bundesebene vom freisinnigen Bundesrat Kaspar Villiger in den 1990er Jahren eingeführt und etabliert wurde, hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir die andauernde Pandemie mit den Härtefallmassnahmen wirtschaftlich abfedern können. Als neue Zielvorgabe gilt, dass die Erfolgsrechnung mittelfristig ausgeglichen ist. Die FDP stimmt dem zu, setzt allerdings ein grosses Fragezeichen zum Zeitraum. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) soll so ausgestaltet werden, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren das Ergebnis der Erfolgsrechnung mindestens ausgeglichen ist. Die FDP ist der Ansicht, zehn Jahre sind zu lang. Sanktionen müssen früher greifen.

Höherverschuldungsreferendum erhalten

Ebenfalls abgelehnt wird die geplante teilweise Abschaffung des Höherverschuldungsreferendums. Die Möglichkeit des Referendums als politisches Druckmittel hat in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, den Haushalt zu stabilisieren. Gegen dessen Abschaffung wird sich die FDP mit allen Mitteln wehren. Sinnvoll sind die vorgeschlagene Kompensation innerhalb des Globalbudgets; ebenso die Festlegung der prozentualen Veränderung der Lohnsumme und die Höhe des Steuerfusses durch den Grossen Rat. Hierzu werden vom Regierungsrat aber in kommenden Budgetdebatten detaillierte finanzielle Angaben zur Systempflege erwartet. Problemlösungen für die Immobilienfinanzierung kann der Regierungsrat separat präsentieren, unabhängig von einer GAF-Revision.

 

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen: «Der Regierungsrat fällt mit diesem Revisionsentwurf sprichwörtlich mit der Tür ins Haus. Statt Optimierungen in der Planungs- und Buchungspraxis vorzunehmen, versucht er bewährte politische Instrumente auszuhebeln.»

 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Eine Aufweichung der Schuldenbremse und die Abschaffung des Höherverschuldungsreferendums sind für die FDP indiskutabel. Sie überragen die ansonsten durchaus verwendbaren Teile der Vorlage bei weitem, weshalb wir die Vorlage zurück an den Absender schicken.»

 

Weitere Auskünfte:
Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78